Wie wir arbeiten
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- Wir nehmen Ihre Sorgen und Nöte ernst und beraten Sie gerne.
- Sie können uns Ihr Anliegen anvertrauen. Wir sind an die Schweigepflicht gebunden. Unser Gespräch bleibt streng vertraulich!
- Wir werden nur mit Ihrer Einwilligung tätig.
- Wir nehmen Ihre Vorschläge und Anregungen für Lebensbedingungen psychisch kranker Menschen auf und tragen sie vor.
- Die Mitglieder der IBB-Stelle sind nicht zur juristischen Beratung oder Vertretung berechtigt.
Gesetzliche Grundlage der IBB-Stelle ist das Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz des Landes Baden-Württemberg.
Die ehrenamtlich tätigen Mitglieder arbeiten unabhängig und sind nicht an Weisungen gebunden. Sie werden vom Landkreis für die Dauer von jeweils zwei Jahren bestellt.